Das eigene Open Data Portal ist aufgebaut. Erste Datensätze sind eingestellt und Datensatz-Redakteure werden rekrutiert, um den Datenbestand auszubauen. Das Henne-Ei-Problem (Was ist zuerst da? Daten oder Nutzer?) scheint gelöst. Nur:
Werden die Datensätze auch abgerufen? Wer sind die Nutzer und was kann ich über sie erfahren? Ohne eine profunde Kenntnis der Nutzerseite kann das Portal kaum zielgerichtet weiterentwickelt werden.
Web-Tracking ist der Schlüssel
Web-Tracking ist eine grundlegende Web-Technologie und der Schlüssel, um Abrufe von Webseiten und alles was damit zu tun hat, zu verstehen.
Einfach erklärt passiert dabei folgendes: der Web-Server des Open Data Portals liefert eine Webseite an den Browser des Nutzers aus. Darin ist ein kleines Programm enthalten, das im Browser ausgeführt wird und den Tracking-Server (in der Regel nicht der Web-Server des Open Data Portals!) über den Abruf informiert. Dieser zählt und analysiert alle eingehenden Informationen über den Seitenabruf und stellt diese verständlich dar.
Zu den bekanntesten Web-Tracking-Services zählen
- Google Analytics (sehr umfangreich / komplex, Daten liegen bei Google)
- Matomo (Open Source, in der Regel wird das Hosting vom Open Data Betreiber durchgeführt. Die Tracking-Daten bleiben dann beim Betreiber)
Web-Tracking erlaubt zahlreiche Auswertungen, beispielweise:
- Statistik über Seitenabrufe auf Tageszeiträume kumuliert und als Echtzeitlog
- Besucheranalyse (Herkunftsland, Browser, Betriebssystem)
- Referreranalyse: woher kommen die Besucher? wie bewegen sie sich im Open Data Portal?
- Kampagnen- und Zieltracking
- Definition eigener Ziele
Ohne Web-Tracking ist die Nutzung eines Open Data Portals kaum messbar. Nutzungsbezogene Berichte, Kennzahlen oder Erfolgsmessungen sind schlicht nicht möglich.
Web-Tracking: Ja, aber gesetzteskonform!
Web-Tracking funktioniert in der Regel mit Cookies. Die Cookies werden auf im Browser des Besuchers gespeichert. Das erfordert eine Zustimmung des Benutzers. Im deutschen Rechtsrahmen (allen voran DSGVO, aber auch ePrivacy-VO, EU-Cookie-Richtlinie, geltende Rechtsprechung oder TTDSG) gibt es hierzu klare Regelungen. Im Beitrag „Nutzer-Einwilligung auf Webseiten: Quatsch oder Pflicht?“ wird dieses ausführlich dargestellt.
Klar ist: Wer sich im gesetzlichen Rahmen bewegen will, muss eine Einwilligung per für die Speicherung der Cookies einholen. Im Fachchinesisch wird das „Cookie Consent“ genannt. Jedem Web-Surfer wird das bekannt sein: Die lästige Abfrage, ob man mit der Cookie-Speicherung einverstanden ist oder nicht, ist zwischenzeitlich auf allen professionellen Websites zu finden. Man will schließlich Abmahnungen entgehen. Für kommunale Anbieter ist das sowieso Pflicht.
Web-Tracking für CKAN als Extension verfügbar
Es liegt nahe, die beiden Themen, Web-Tracking und DSGVO zu verbinden. Wir von der Ondics GmbH haben hierzu ein CKAN Web-Tracking-Komplettpaket realisiert, bestehend aus:
- CKAN-Extension für Matomo und DSGVO
- Unterstützung beim Einbau der CKAN-Extension
- Betrieb eines Web-Tracking-Servers mit Matomo (Serverstandort: Deutschland)
- Einführung in die Geheimnisse des Web-Trackings (Webinar)
Das Angebot ist ab September 2022 verfügbar.
Unterstützt werden aktuell die CKAN-Versionen 2.9.x oder 2.8.x sowie die CKAN Extension „pages“.
Wie ein Cookie-Consent im Echteinsatz aussieht, kann auf dem Open Data Portal rund um Corona eingesehen werden: Corona-Open Data
Anfragen hierzu bitte unter Kontakt.