„Welche Lizenz sollen wir für welchen Datensatz festlegen?“ Diese Frage stellt sich bei jedem Open Data Projekt. Und wenn es das erste Projekt ist, kann diese Frage recht komplex werden: Die IT-Abteilung hat Vorstellungen, den Rechtsrahmen muss der Jurist sicherstellen und die Daten-Veröffentlicher wollen nur vorankommen.
Mit der „Datenlizenz Deutschland“ liegt nun eine Empfehlung des BMI und KGSt vor, die die die Lizenzbestimmung vereinfachen soll. Die „Datenlizenz Deutschland“ gibt es in zwei Varianten:
- „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0″
- „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0″
Bemerkenswert bei diesen Lizenzen ist auch, dass sie ohne juristischen Hintergrund verstehbar sind. Solche Initiativen im Open Data Umfeld sind sehr begrüßenswert und fast schon als Meilensteine zu bezeichnen.
Obwohl nicht für alle Fälle anwendbar, werden Open Data Projekte in Bezug auf die Lizenzwahl sicherer und schneller vorankommen. Und bestehende Lizenzfestlegungen sollten daraufhin überprüft werden, ob ein Umstieg auf die „Datenlizenz Deutschland“ möglich ist.