Wir haben in die Zukunft geschaut. Dazu haben wir uns Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgenommen und alle 177 Seiten auf Open Data hin untersucht. Hier sind unsere Fundstellen:
Fundstelle 1: Nutzung von Daten und Datenrecht
Seite 17: Wir führen einen Rechtsanspruch auf Open Data ein und verbessern die Datenexpertise öffentlicher Stellen.
Prima. Jeder soll künftig Open Data bekommen können. Daraus folgern wir, dass Informationen, die z.B. im Rahmen von allgemeinen Auskunftsansprüchen von öffentlichen Stellen übermittelt wurden, künftig als Open Data zur Verfügung stehen, also maschinenlesbar und kostenfrei. Im „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) § 12a Offene Daten des Bundes, Verordnungsermächtigung“ steht bereits heute:
(1) Die Behörden des Bundes mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften stellen unbearbeitete maschinenlesbare Daten, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben oder durch Dritte in ihrem Auftrag haben erheben lassen, zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereit. Ein Anspruch auf Bereitstellung dieser Daten wird hierdurch nicht begründet.
Und dieser Anspruch soll nun einforderbar werden.
Und wesentlich ist auch der Wille „[Wir…] verbessern die Datenexpertise öffentlicher Stellen“. Diese Voraussetzung ist notwendig, um überhaupt Open Data zu betreiben oder Open Data selber zu nutzen.. Die Forderung folgt wohl der Erkenntnis, dass die Bereitstellung von Roh- oder sinnvoll aufbereiteten Daten und die Nutzung offener Daten in den Verwaltungen noch wenig verstanden wird.
Fundstelle 2: Transparenz
Seite 10: Wir wollen die Nationalen Aktionspläne im Rahmen der Open-Government-Partnership (OGP) Deutschlands umsetzen und weiterentwickeln.
Was die OGP ist und dass sich Deutschland bereits zu Umsetzung verpflichtet hat, ist unter Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) zu lesen. Alle Details dazu stehen im Dritter Nationaler Aktionsplan 2021 – 2023. Und diese will die Ampelregierung nun offenbar umsetzen. Mit dem seit 2021 geltenden „2. Open Data Gesetz“ hatte der Gesetzgeber die bisherigen Verpflichtungen des § 12a EGovG für die Bundesverwaltung bereits nachjustiert und u.a. durch Einbeziehung der mittelbaren Bundesverwaltung den Kreis der verpflichteten Behörden deutlich erweitert. Es fehlt nur noch an der Umsetzung…
Unsere Meinung
Im Koalitionsvertrag steht oft Open Source, Open Government, Open Access, aber auf den 177 Seiten leider nur ein einziges Mal „Open Data“. Wir fragen uns, ob die anderen „Open“-Bestrebungen Open Data implizieren oder Open Data insgesamt explizit zu wenig erwähnt wird. Wir hoffen, das Erstere und sind gespannt auf die nun folgenden Beschlüsse, Gesetze und Umsetzungsinitiativen hierzu.
Wenn Deutschland nicht selber an der Digitalisierung arbeitet und die notwendigen Grundlagen, Fertigkeiten, Inhalte und Geschäftsmodelle schafft, werden es andere für uns tun. Datenschutzarme Länder oder Techkonzerne stehen in den Startlöchern. Wollen wir die Chance verpassen, unsere Daten zur zentralen Ressource unserer Gesellschaft zu machen?