E-Government-Gesetz bahnt Open Data den Weg

Das Bundeskabinett hat am 19.9.2012 das E-Government-Gesetz auf den Weg gebracht und damit auch Open Data erstmalig verpflichtend gefasst.Wir habe für Sie gelesen (Quelle: Behördenspiegel) und zu Open Data folgendes gefunden:

Im Gesetz heißt es unter §12 (Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung):

(1) Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten zur Verfügung, an denen
ein Nutzungsinteresse, insbesondere ein Weiterverwendungsinteresse im Sinne des
Informationsweiterverwendungsgesetzes, zu erwarten ist, so sind grundsätzlich maschinenlesbare Formate zu verwenden. Ein Format ist maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sollen mit Metadaten versehen werden.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrates Bestimmungen für die Nutzung der Daten gemäß Absatz 1 festzulegen.
Die Nutzungsbestimmungen sollen die kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung abdecken. Sie sollen insbesondere den Umfang der Nutzung, Nutzungsbedingungen, Gewährleistungsund Haftungsausschlüsse regeln. Es können keine Regelungen zu Geldleistungen getroffen werden.
(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, in denen
Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten.
(4) Absatz 1 gilt für Daten, die vor dem [einsetzen: Datum der Verkündung dieses
Gesetzes] erstellt wurden nur, wenn sie in maschinenlesbaren Formaten vorliegen.

In der Begründung zur §12 heißt es dann im Anhang:

Zentraler Begriff der Regelung ist das Wort „Daten“. Anders als in den Informationsfreiheitsgesetzen oder im Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) wird hier nicht der Begriff „Informationen“ verwendet. Der Begriff der „Daten“ soll reine „Fakten“ bezeichnen – unabhängig von Bedeutung, Interpretation und Kontext. Erst indem solche „Daten“ (oder „Fakten“) in einem konkreten Bedeutungskontext interpretiert werden, werden aus ihnen „Informationen“. Dies bedeutet auch, dass durch eine Weitergabe von Daten und die daraus resultierende Einbindung in andere Kontexte neue Informationen entstehen können. Die Verwendung des Begriffs „Daten“ rückt die technische Ausrichtung der Vorschrift in den Vordergrund, während der Begriff „Information“ stärker auf den Inhalt abstellt.

Das Gesetzt gilt zunächst auf Ebene des Bundes und der Länder. Für die
Gemeinden und Gemeindeverbände gilt dieses Gesetz, wenn sie Bundesrecht ausführen
und ihnen die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen werden.

Wir empfehlen allen öffentlichen Verwaltung, sich nun Open Data ernsthaft zu beschäftigen und allen Applikationsentwicklern, Open Data als Zielbranche ernsthaft ins Auge zu fassen. Basis für Open Data ist und bleibt natürlich die Standardsoftware CKAN.

Studie des Bundesinnenministeriums – Durchbruch für CKAN in Deutschland

Eine Studie zu Open Government in Deutschland im Auftrag des Bundesministers des Inneren.

Das Bundesinnenministerium hat am 1.8.2012 die Studie „Open Government Data Deutschland“ veröffentlicht. Untersucht wurden darin rechtliche, technische und organisatorische Fragen rund um die Offenlegung von Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung („Open Government Data“). Die Studie beschreibt den Status quo in Deutschland und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen, insbesondere für die technische Ausgestaltung eines ebenenübergreifenden Online-Portals, Geldleistungs- und Lizenzmodelle sowie mögliche Betreibermodelle.

Wir haben die Studie (hier im Original) für Sie gelesen und aus Sicht CKAN die Hauptaussagen kurz zusammengefasst:

  • Gesamtzusammenfassung (Seite 13): „Hinsichtlich Metadatenstandards ist festzuhalten, dass sowohl ISO/CSW als auch DCAT/CKAN nahtlos unterstützt werden müssen. Angesichts der gewünschten Flexibilität und der EU-weiten und Domänen-übergreifenden Verbreitung wird DCAT/CKAN als interner Standard empfohlen.
  • Gesamtzusammenfassung (Seite 14): „Des Weiteren wird empfohlen CKAN als Datenkatalog einzusetzen, das im Open-Data-Bereich schon sehr verbreitet ist und zudem eine etablierte CSWSchnittstelle besitzt, mit der große Teile der bestehenden Geo- und Umweltdaten automatisiert angebunden werden können.“
  • Best Practices und Standards (Seite 418f.): Von den 10 betrachteten Open Data Practices wurden 4 mit CKAN aufgebaut. Die anderen sind mit diversen anderen Lösungen erstellt worden. CKAN führt damit deutlich vor proprietären (!) Realisierungen.
  • Best Practices und Standards (Seite 425): „Wichtigster Vertreter der DCAT/CKAN-Gruppe ist das britische Portal data.gov.uk. Die für dieses Portal entwickelte Software CKAN ist im Open-Data-Umfeld weit verbreitet. Dementsprechend hat sich das eingesetzte Metadatenformat als Quasistandard etabliert.“
  • Best Practices und Standards (Seite 425): „Im Gegensatz zu ISO 19115 wurde bei DCAT/CKAN nicht versucht, alle erdenklichen Einsatzmöglichkeiten vorab zu standardisieren. Vielmehr wird hier ein minimaler Satz an Feldern festgelegt, der gerade ausreicht, um Datensätze hinreichend beschreibbar und auffindbar zu machen.“
  • Best Practices und Standards (Seite 426): „Als interner Standard für das Open-Government-Data-Portal des Bundes wird in Anbetracht der aufgeführten Anforderungen und dieser Gegenüberstellung empfohlen, den DCAT/CKANMetadatenstandard einzusetzen.“
  • Best Practices und Standards (Seite 445): „Bezüglich Open-Source-Datenkatalogen im Open-Data-Bereich ist CKAN der einzige weitverbreitete Datenkatalog. [..] CKAN ist de facto als Standard innerhalb der Open-Data-Gemeinde anerkannt und bietet eine stabile Software mit einer aktiven Entwickler- und Nutzergemeinde.“

Zusammenfassen lässt sich aus der Studie ein Empfehlung zur praxisorientierten Vorgehensweise herauslesen. Der Einsatz der ausgereiften Open Source Software CKAN wird empfohlen.

Wir empfehlen, sich schnell mit CKAN zu beschäftigen und Kontakt zu uns aufzunehmen.

Ergebnisse der Open Data Konferenz in Linz

In Österreich tut sich was: Die Open Government Data Konferenz hat das vergangene Jahr in Bezug auf Open Data zusammengefasst und festgestellt, das sehr viel passiert ist. Im Schlussplädoyer werden für die Zukunft folgende Thesen ausgerufen:

  • Die Vitalität der Open Data Projekte muss aktiver gefördert werden
  • Die stärkere Einbindung der Gesellschaft ist notwendig
  • Neue Daten, mehr Daten!
  • Durchführung von Aktivitäten zur Stimulierung von Applikationsentwicklern

Alle Informationen zur Konferenz auf der Homepage ogd2012.at oder in einerm Kurzbericht dazu unter futurezone.at.

Wir sind live! CKAN ist deutsch!

Open Data Projekte werden „durchführbarer“. Mit der neuen Website ckan.de bekommt CKAN, die weltweit führende Plattform für Open Data Projekte, eine deutsche Heimat und Anlaufstelle.

Der Betreiber dieser Website ist die Ondics Gmbh aus Esslingen. Ondics ist der deutsche CKAN-Partner und unterstützt beim Aufbau und Betrieb von Open Data Portalen.

Auf dieser Website werden sich News rund um CKAN sowie viele nützliche Hinweise für die Realisierung von Open Data Projekten finden.